Die Appellation richtet sich gegen ein Urteil in einem Beleidigungsverfahren. Näheres nicht ersichtlich. Mit Urteilen vom 14. April und 21. August 1572 wurden dem Appellanten Fristen gesetzt, die Acta priora beizubringen, widrigenfalls die Appellaten von der Ladung freigesprochen werden würden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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