Anweisung, dass fortan die mit kaiserlichen Freipässen, Viktualien und Gütern abfahrende Schiffe von den Mautbeamten zu Neuötting, Braunau und Schärding kontrolliert, und, wenn fremde mautbare Güter von Schiffleuten und anderen gefunden werden sollten, für die keine Maut bezahlt wurden, diese konfisziert werden sollen.

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Staatsarchiv München