Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass König Maximilian I. dem österreichischen Kanzler Johann Waldner die Pflegen und Ämter Donauwörth (Schwebischenn Werde) und Weißenburg am Nordgau (Wyssenburg am Norckauw) mit allem Zubehör, namentlich hohe und niedere Gerichte, Geleit, Wildbänne, Gebote, Rechte, Gefälle usw., für die treuen Dienste, die Johann dem König, den Kurfürsten und den Untertanen des Reiches lange Zeit und mannigfaltig geleistet hat und noch leisten mag, auf seinen Lebtag unwiderruflich verschrieben und überantwortet hat. Der Pfalzgraf gibt als Kurfürst und angesichts von Johanns Frommheit und Ehrbarkeit, "der wir gut wissen tragen", seine Zustimmung zu dieser Verschreibung unter Vorbehalt seiner eigenen Rechte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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