Klage wegen Entsetzung aus den eigenen Gütern. Johann Carls war 1618 (anders: 1612) von Johann Schwartz gen. Carls und Johann Paulus (im Namen seiner Frau Maria), deren Onkel und Vormund er gewesen war, wegen nicht korrekt geführter Vormundschaft vor dem Lehen- und Schöffengericht von Kornelimünster verklagt und 1621 zur Rechnungslegung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte der Kläger nach Auffassung des Abtes nicht rechtsgültig appelliert. Als der Abt dem Schultheißen und den Schöffen befahl, die Kläger in die Güter Carls’ zu immittieren, sei daher nur ein rechtmäßig gefälltes Urteil vollzogen worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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