Abt Christoph von Adelberg und Haug Erkinger von Rechberg von Hohenrechberg von Rechberghausen, für sich selbst und zugleich im Namen seiner Untertanen zu Rechberghausen, schließen einen Vertrag wegen der Besoldung des Mesners zu Oberwälden. Da die Einwohner von Rechberghausen die Kirche zu Oberwälden aber nicht besuchen bzw. sich nicht dort begraben lassen, glauben sie auch nicht, weiter den dortigen Mesner entlohnen zu müssen. Man vereinbart, dass die von Rechberghausen eine einmalige Summe von 20 fl erlegen und in Zukunft nicht mehr mit dieser Forderung belästigt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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