Pronnen Jörg von Halheim (Halha) bekennt, dass er dem Laux Berlin des Rats von Dinkelsbühl, von dem er gegen eine jährliche Gült das Recht innehatte, in dessen zwei Harzhölzern, genannt Steinhau bei Breitenbach und Bautzenrod, anstoßend an dessen Weiher, zu harzen, dieses Recht verkauft hat und dafür 22 Gulden rheinischer Währung erhalten hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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