Johan Adolff Freiherr von Wylich zu Großbernsau zediert per donationem inter vivos seinem Oheim Wilhelm Freiherrn von Wylich unter Annullierung einer am 17. November 1658 zu Mülheim zugunsten seines Vetters Eremund von Wylich zu Combach vollzogenen Schenkungsurkunde sein gesamtes väterliches und elterliches Erbe, bestehend in dem adeligen Haus zu Großbernsau mit allem Zubehör, mit der Bedingung, dass ihm dieser für die Zeit seines Lebens jährlich 400 Reichstaler zahlt, wohingegen Wilhelm für den Fall seines Todes ohne Hinterlassung männlicher Erben den Johan Adolff zu Erben einsetzt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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