Hans Ströwlin aus Hohengehren, wegen Aufsässigkeit und tätlicher Misshandlung seines Amtmanns zu Hohengehren gef., jedoch auf die Fürbitten seiner Herren und Freunde wieder freigelassen, schwört U. und gelobt unter Eid, sich auf Mahnung der Obrigkeit wieder zu stellen und der ihm wegen seines Vergehens mit Recht zuerkannten Strafe gewärtig zu sein. Bürgen (100 fl): Jörg Strewlin (Vater) und Urban Weber (Schwager), beide sesshaft zu Hohengehren.