Johann Peter Schulten auffm Stade macht bekannt, dass Abt Bernhard ihn mit dem Kotten gen. Oberste Brandenberg im Amt Hattingen und Kirchspiel Wengern, der ein Abspliß von dem Lehngut Holtei ist, samt allem Zubehör zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat eidlich gehuldigt. Zeugen: Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift