Meliorationen. Die Appellaten hatten einen im Dortmunder Territorium liegenden „Weidekamp“ oder „Strang“ 1701 für 500 Rtlr. an den Kaufmann Bernhard Strunck, den verstorbenen Vater des Appellanten, für einen Zeitraum von 18 Jahren verpfändet. Dabei war angeblich bestimmt worden, daß bei der Auslösung neben der Pfandsumme auch eine Kompensationszahlung für den verbesserten Zustand erstattet werden sollte. Die Appellaten zahlten daraufhin durch den Richter zu Huckarde dem Appellanten aber nur die Pfandsumme aus. Bei seiner Berufung an das RKG beklagt er, daß keine Kompensationszahlung erfolgte, und bestreitet die Zuständigkeit des Gerichts.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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