Meliorationen. Die Appellaten hatten einen im Dortmunder Territorium liegenden „Weidekamp“ oder „Strang“ 1701 für 500 Rtlr. an den Kaufmann Bernhard Strunck, den verstorbenen Vater des Appellanten, für einen Zeitraum von 18 Jahren verpfändet. Dabei war angeblich bestimmt worden, daß bei der Auslösung neben der Pfandsumme auch eine Kompensationszahlung für den verbesserten Zustand erstattet werden sollte. Die Appellaten zahlten daraufhin durch den Richter zu Huckarde dem Appellanten aber nur die Pfandsumme aus. Bei seiner Berufung an das RKG beklagt er, daß keine Kompensationszahlung erfolgte, und bestreitet die Zuständigkeit des Gerichts.
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Meliorationen. Die Appellaten hatten einen im Dortmunder Territorium liegenden „Weidekamp“ oder „Strang“ 1701 für 500 Rtlr. an den Kaufmann Bernhard Strunck, den verstorbenen Vater des Appellanten, für einen Zeitraum von 18 Jahren verpfändet. Dabei war angeblich bestimmt worden, daß bei der Auslösung neben der Pfandsumme auch eine Kompensationszahlung für den verbesserten Zustand erstattet werden sollte. Die Appellaten zahlten daraufhin durch den Richter zu Huckarde dem Appellanten aber nur die Pfandsumme aus. Bei seiner Berufung an das RKG beklagt er, daß keine Kompensationszahlung erfolgte, und bestreitet die Zuständigkeit des Gerichts.
AA 0627, 5515 - S 2742/9268
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1720 - 1721 (1701 - 1720)
Enthaeltvermerke: Kläger: Rutger Strunck, Dortmund, (Bekl.) Beklagter: Bauerschaft zu Dorstfeld, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Christian Hartmann von Gülich 1720 - Subst.: Dr. Johann Jakob Wahl Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Richter zu Huckarde 1719 - 2. Regierung (Kanzlei-Direktor und Räte) zu Essen 1719 - 3. RKG 1720 - 1721 (1701 - 1720) Beweismittel: Acta priora mit Rationes decidendi (Bd. 2). Beschreibung: 2 Bde., 3,5 cm; Bd. 1: 41 Bl., Q 1-10, 1 Beilage; Bd. 2: 63 Bl., teilweise geb., = Q 11.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:27 MESZ