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König Maximilian vergleicht Herzog Eberhard und das Regiment von Württemberg dahin, dass Eberhard die Regierung vorbehältlich der Rechte etwaiger Leibeserben an Ulrich abtreten solle, wofür ihm 6000 fl. jährlich und 2000 fl. bar zu bezahlen, seine Gemahlin Elisabeth und sein Bruder Heinrich nebst Gemahlin von Ulrich zu unterhalten seien, dass ferner Eberhard die Kleinode und das Silbergeschirr des Hauses dem Könige zur Verteilung einhändigen, dass Conrad Holzinger in Gefangenschaft des Bischofs von Konstanz bleiben, die übrigen Gefangenen dem König übergeben und des Landes verwiesen, Hans von Stetten in das Fürstentum gebannt werden sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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