Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 8. Juni 1594, wonach die Appellanten den Appellaten 5 Morgen Benden zu Breidenauel bei Mauel (Stadt Gemünd) restituieren und die Nutzungen zuzüglich Zinsen und Prozeßkosten erstatten müssen. Die Appellaten klagten aufHerausgabe der 5 Morgen Benden als Erbe ihres Vaters Thonis Wilhelm gen. Wilhelm Schmidt oder Wilhelm in der Schmitten, der insgesamt 10 Morgen in seiner ersten, kinderlos gebliebenen Ehe mit Katharina von Lückerath, Tochter Heinrichs von Lückenrath des Älteren und der Eva, erworben hat. Die andere Hälfte der 10 Morgen falle an Katharinas Eltern zurück. Die Appellanten beanspruchen als Nachfahren von Katharinas Halbgeschwister mit Namen Gerlach, Heinrich, Johann und Gretgen von Lückerath, Kinder Heinrichs von Lükkenrath des Älteren, die ganze Erbschaft. Die streitigen Morgen seien - wenigstens zum größten Teil - aus Katharinas Mitteln gekauft worden.