Gallus Krusshar aus Effringen, im Gefängnis des Schwäbischen Bundes zu Stuttgart gef., weil er die Einwohner des Fürstentums Württemberg mit ausländischen Gerichten belästigte, obwohl ihm nie im Fürstentum das Recht versagt wurde, jedoch freigel., schwört U. und verspricht eidlich, die Einwohner, Untertanen und Verwandten des Fürstentums Württemberg in Ruhe zu lassen und sie bei Rechtsforderungen nur bei den zuständigen inländischen Gerichten zu belangen.