Die Richter des bischöflichen Hofs zu Speyer vidimieren eine Urkunde des Grafen Bernhard von Eberstein, wodurch dieser der Frühmesse am St. Nikolaus-Altar zu Frauenalb 10 Malter Korn statt auf dem Zehnt zu Bretten auf dem Zehnt zu Muggensturm anweist.