Johann Jakob Mager, Subprior des Klosters Oberried zu Freiburg, erklärt dem Johann Ludwig Göldlin von Tiefenau, dass er die seit 1642 verfallenen Zinsen von der der verstorbenen Euphrosine Göldlin von Tiefenau geschuldeten Summe von 560 Gulden im Betrag von 224 Gulden nicht bezahlen kann, aber sofort abtragen wird, wenn der Bischof von Konstanz den Verkauf eines Erblehens oder einer Gült gestattte.