Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen teilen Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm auf deren Schreiben wegen des Streits zwischen ihrem Diener Eitel ("Ytel") von Erolzheim ("Erolczhain") [Lkr. Biberach] und den Leutkirchern, Bürger zu Memmingen, hin mit, dass ihre Mitbürger zu einem rechtlichen Austrag der Angelegenheit gemäß der Satzung der Vereinigung der Reichsstädte in Schwaben bereit sind. Dies sollen sie ihrem Diener übermitteln.