Halbes Gut Eßbach, wie solches dem Stadtrat von Ziegenrück gegen Entrichtung eines jährlichen Erbzinses an 9 Scheffeln Hafer im Jahr 1607 aus Mannlehn in Erbe verwandelt worden, inklusive Abschrift der Erbverwandlung über die erste Hälfte des Ritterguts aus dem Jahr 1487 und eine Nachricht wegen des sonst darauf gewesenen Ritterdienstes

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Sächsisches Staatsarchiv
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