Hintergrund des Verfahrens ist eine Forderung Reichels’. Der Appellant wiederholt seine bereits an der Vorinstanz eingebrachten Einwände gegen die Zuständigkeit der Vorinstanz, der er ein Schreiben von Bürgermeister und Rat der Stadt Wesel beigab, die darauf hingewiesen hatten, daß die Zuständigkeit des Rottweiler Hofgerichtes den Rhein entlang nur bis Köln reiche und daher für ihren Mitbürger nicht gegeben sei, und sich zur Führung des Verfahrens als zuständige Instanz bereit erklärt hatten. Die Vorinstanz hatte dagegen erklärt, es stehe jedem frei, im Wissen um seine Exemtion von einem Gericht sich dessen Jurisdiktion dennoch freiwillig zu unterwerfen, und die Tatsache, daß der Appellant sich (offenbar vor dem Rottweiler Gericht) von der Acht hatte absolvieren lassen, als solchen Akt der freiwilligen Unterwerfung gewertet und ihm Eingehen auf das Verfahren anbefohlen.
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Hintergrund des Verfahrens ist eine Forderung Reichels’. Der Appellant wiederholt seine bereits an der Vorinstanz eingebrachten Einwände gegen die Zuständigkeit der Vorinstanz, der er ein Schreiben von Bürgermeister und Rat der Stadt Wesel beigab, die darauf hingewiesen hatten, daß die Zuständigkeit des Rottweiler Hofgerichtes den Rhein entlang nur bis Köln reiche und daher für ihren Mitbürger nicht gegeben sei, und sich zur Führung des Verfahrens als zuständige Instanz bereit erklärt hatten. Die Vorinstanz hatte dagegen erklärt, es stehe jedem frei, im Wissen um seine Exemtion von einem Gericht sich dessen Jurisdiktion dennoch freiwillig zu unterwerfen, und die Tatsache, daß der Appellant sich (offenbar vor dem Rottweiler Gericht) von der Acht hatte absolvieren lassen, als solchen Akt der freiwilligen Unterwerfung gewertet und ihm Eingehen auf das Verfahren anbefohlen.
AA 0627, 6077 - W 757/2332
AA 0627 Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben
Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben >> 3. Buchstabe W
1529 (1528 - 1529)
Enthaeltvermerke: Kläger: Conrad Westerhaus, Bürger zu Wesel, (Bekl.) Beklagter: Hans Sturm; Hans Ziegler, beide Kreuznach, als Erben des Hans Reichels, (Kl. 1. Instanz Hans Reichels, Bingen) Prokuratoren (Kl.): Dr. Leopold Dick 1529 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Ludwig Ziegler 1529 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. (Reichs-) Hofgericht zu Rottweil 1528 - 2. RKG 1529 (1528 - 1529) Beweismittel: „ Urteilbreve Conraten Westerhaus von Niederweseln belangende“ = Acta priora in einer pergamentenen Urkunde, enthält eine „Copey der Circkel vonde Stete unde Lande. Da das Rotweilische recht ist“ (Q 5). Beschreibung: 14 Bl., lose; Q 1 - 8, es fehlt Q 6*, 1 Beilage.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:25 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben (Bestand)
- 3. Buchstabe W (Gliederung)