Prozess der "Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Gütersloh (KDVZ GT)" gegen die Ablehnung der Satzungsgenehmigung
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INFOKOM, 050
INFOKOM Infokom KDV
Infokom KDV >> 01. Kommunale Datenverarbeitungszentrale Gütersloh (KDVZ) als Vorgänger der INFOKOM Gütersloh >> 01.04. Entwicklung
1975 - 1981
Enthält: enthält u.a.: Versagen der Satzungsgenehmigung, Widerspruch, Ablehnung, Klageerhebung, Rücknahme und Einstellung des Verfahrens Kreis Gütersloh gegen den Regierungspräsidenten gegen die Ablehnung der Satzung; Gutachten zur kommunalen Selbstverwaltung und gemeinsamen kommunalen Rechenzentren, Vortrag über Informations- und Verwaltungsorganisation von kommunaler Datenverarbeitung (KDV), Artikel zur Automation und Selbstverwaltung, Stellungnahme der Landesregierung Nordrhein-Westfalens (NW) zu Einzugsbereichen kommunaler Datenverarbeitungszentralen (KDVZ), Gesellschafts-, Konsortial- und Benutzungsvertrag zwischen der AOV (Arbeitsgemeinschaft ostwestfälischer Versorgungsunternehmen) und der KDVZ GT, Verfassungsbeschwerde der Stadt Mülheim gegen die KDVZ VO NW (Verordnung über die Einzugsbereiche der Kommunalen Datenverarbeitungszentralen im Lande Nordrhein-Westfalen), KDVZ VO NW, Verbandssatzung der KDVZ GT, Geschäftsordnung und Bedingungen der AOV für eine Zusammenarbeit mit der KDVZ GT, Runderlass des Innenministers NW zur Aufhebung der KDVZ VO NW, Urteile des Verfassungsgerichtshofes NW zu den Klagen der Städte Hamm, Mülheim, Solingen und Minden gegen die KDVZ VO NW, Überlegungen des kommunalen Koordinierungsauschusses (KKA), dem ADV-Beirat NW, des Innenministers und der KDVZ GT zu den Auswirkungen der Urteile, Berichte zum Verfahrensstand der KDVZ GT Bildung, zu Verhandlungen mit der Stadt Bielefeld zur Gründung einer gemeinsamen kommunalen Datenverarbeitung (GKD), Gutachten der Fa. WIBERA (Wirtschaftsberatung) und Absichtserklärung der AOV zur Zusammenarbeit mit der KDVZ GT, Stellungnahme der Bundesregierung zur Besteuerung gemeindlicher Einrichtungen, Gutachten der KGSt zur Verselbstständigung der GKD, Zeitungsartikel zur Gründung der KDVZ GT und Austritte der Städte Verl, Werther und Rietberg aus der Zentralverwaltung (ZV),
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:03 MEZ