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Graf Dietrich von Kleve hebt die Klage auf, welche die Pfarrgenossen von Höningen (Hoingin) wegen eines von denselben zur Wasserleitung auf die bei dem Hof zum Hoevel gelegene Mühle angelegten Graben an seinen Amtmann zu Hülchrath (Hilkerode) gegen die Abtei Knechtsteden vorgebracht haben, indem er dieser den ungestörten Besitz des Grabens und des einfließenden Gewässers zugesteht. Datum anno domini MCCLXXV in die circumcisionis domini.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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