Conrad, ein weltlicher Richter zu Mainz, gebietet für Crystan Dussperger wegen versessener Gült zum ersten Mal die Räumung der zwei Häuser neben dem Backhaus auf der Rosen, die Henne Herbordis Sohn, der Bäcker, innehat, und stellt Termin "off den nesten mandag nach deme sundage als iss der heiligen dryfaldekeyt dag was [...] dusent virhundert und sess" [7.6.]. An diesem Tag gebietet er ein zweites Mal und stellt Termin auf Mittwoch darnach [9.6.]. An diesem Tag gebietet er ein drittes Mal und stellt Termin auf Freitag darnach [11.6.] (da am Donnerstag "unsers hern lychams dag" gefeiert wurde). Zeugen: Henne Ulner und Heintze Schultheyss, die Fürsprecher. Zu Gericht saß am 1.Tag Richter Arnold, am 2. Tag Richter Johan Leheimer, am 3. Tag Richter Peder. Ein Einspruch ist nicht erfolgt.

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