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Sammlung gräflich und fürstlich nassauischer Edikte und Verordnungen betreffend geistliche Angelegenheiten und deren Bekanntgabe
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Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Inhaltsverzeichnis; Verordnung Graf Johanns VII. zu Nassau-Dillenburg in Sachen der "Sterbensläufe" (08.03.1597); Edikt des Fürsten Johann Moritz zu Nassau-Siegen betreffend Injurien und Lästerungen (24.04.1657); Verordnung des Fürsten Johann Moritz zu Nassau-Siegen betreffend das Schelten und Lästern (16.10.1660); Verordnung des Fürsten Johann Moritz zu Nassau-Siegen betreffend das gegenseitige Schmähen und Lästern beider Konfessionen (15./25.05.1657); Verordnung des Fürsten Johann Moritz zu Nassau-Siegen und der Fürstin Ernestine zu Nassau-Siegen, geborene Prinzessin von Ligne, betreffend die Einigkeit und Verträglichkeit beider Religionsverwandten (03./13.12.1651); Mandat des Kurfürsten von Brandenburg betreffend die Abstellung des Disputierens und Streitens zwischen den evangelisch-reformierten, evangelisch-lutherischen und römisch-katholischen Religionsangehörigen (20.05.1660); Edikt des Fürsten Johann Moritz zu Nassau-Siegen betreffend die Abstellung des Religionsgezänks (18.12.1660); Verordnungen des Fürsten Johann Moritz zu Nassau-Siegen betreffend die Abstellung des übermäßigen Fressens und Saufens während der Hochzeiten (11./21.09.1660, 13.07.1671); Schreiben des Fürsten Heinrich zu Nassau-Dillenburg vom 09.08.1671 betreffend die Dauer der Hochzeitsfeier der Tochter des Wachtmeisters Theobald Salb; Anweisung der evangelischen Kammerkanzlei zu Siegen vom 14.02.1663 betreffend die Erstellung von Inventarien bei verwitweten Personen; Verordnungen der Kammerkanzlei zu Siegen betreffend das Abhalten von Hochzeiten (13.05.1710, 08.03.1720, 21.04.1728); Verordnung der Kammerkanzlei zu Siegen vom 04.04.1664 betreffend die künftig schriftliche Abfassung von Eheberedungen; Pest-Edikt der Kammerkanzlei zu Siegen vom 22.05.1666; Verfügung der Regierung zu Siegen vom 26.09.1665 betreffend den nassau-siegenschen Postillion Friedrich Söhngen; Verordnungen der Kammerkanzlei zu Siegen wegen der in Köln und anderen Orten grasierenden pestilentischen Seuche (1665-1667); Verordnung des Konsistoriums zu Siegen vom 03.10.1695 betreffend die Heiligung des Sabbattages; Kirchen- und Konsistorialordnung der Fürstin Ernestina Charlotta zu Nassau-Siegen vom 01.11.1691; Verordnung des Fürsten Friedrich Wilhelm Hyacinth zu Nassau-Siegen vom 31.08.1695 wegen der Kindstaufen; Verordnungen des Fürsten Friedrich Wilhelm Adolf zu Nassau-Siegen vom 23.03.1707 und 07.04.1710 betreffend das Schmieden an Bet- und Feiertagen während der Predigt; Verordnung des Fürsten Friedrich Wilhelm Adolf zu Nassau-Siegen vom 23.08.1707 betreffend die Verhängung der Kirchenbuße für fleischliche Unzucht; Verordnung des Fürsten Friedrich Wilhelm Adolf zu Nassau-Siegen vom 24.03.1711 betreffend die übermäßigen Begräbnisfeierlichkeiten; Verordnung des Konsistoriums zu Siegen vom 17.11.1711 betreffend vorehelich gezeugter Kinder und künftiger Bestätigung der Eheleute seitens der Kirche; Verordnung der Kanzlei zu Siegen vom 02.12.1711 betreffend die Pfarrmessen auf dem Lande und Berichte u.a. der Pfarrer zu Freudenberg und Hilchenbach; Verordnung betreffend den Besuch von Kranken durch die Pfarrer (ca. 1711); Verordnung der Kanzlei zu Siegen vom 14.05.1717 betreffend die Befreiung der Kirchenältesten vom Amt der Feldschützen; Verordnung des Konsistoriums zu Siegen vom 22.10.1718 betreffend die Einstellung aller Arbeiten während des Gottesdienstes an Bettagen.
118 Bl.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.