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Albertus Schmits, Kellner des Klosters Liesborn, bezeugt, dass der vormalige Kellner Pater Ildephonsus Bunigman eine gütliche Verschreibung des weiland Abt Hermann über 300 Reichstaler Kapital auf Rollin (?) Erbe im Kirchspiel Oelde haftend, vom Inhaber der Obligation als Erbe Temme Brenk (?) gegen eine sichere Summe Geld ausbezahlt, remidiert und dem Gotteshaus Liesborn zediert habe. Da die Kellnerei augenblicklich Geld benötige, habe er mit Zustimmung des Prälaten zu Liesborn als Patron zu Gildehausen aus dem Depositum der Vikarie zu Wadersloh 200 Reichstaler aufgenommen und versprochen, die anfallenden Zinsen jährlich am Termin Michaelis entrichten zu wollen. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand und zur Schadloshaltung. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers. Vermerk des Notars J. Kempff (?) vom 20. Januar 1702, dass die oben genannten 200 Reichstaler nicht aus dem Vermögensstand der Vikarie, sondern vom Abt Gregor aus dem Vermögensstand des Klosters bezahlt wäre, so dass das Kapital beim Prälaten zu Liesborn stehe und nicht bei der Vikarie zu Wadersloh und deren Administrator Stücker. Der Debitor Rollin (?) habe ab sofort die fälligen Pensionen bis zur Ablösung des Kapitals an die Abtei Liesborn zu entrichten. Zeuge: Hermann Buse und Vitus (?) Sopkens

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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