Clemens August von Höfflinger, Herr zu Bruck- und Osterhausen, kurkölnischer Kämmerer und Hauptmann, macht bekannt, dass er dem Franz B. Wemhof die Vollmacht gegeben hat, sich von Abt Anselm mit dem Gut Vorstmans zu Alverskirchen belehnen zu lassen.-Es siegelt der Aussteller, Or., Papier, Petschaft und Unterschrift.-Mit Erklärung des Wemhof, daß er in seiner Vertretung den Sekretär Bernhard Leine mit dem Empfang des Lehns beauftragt