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RECLAIMING OUR NAMES
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enthält: Angaben im Vor- und Abspann:
Reclaiming Our Names
producer: Kang Seok-pill
director: Hong Hyung-sook
photographer: Hong Hyo-sook
asst. director: Lee An-sook, Kong Mi-yon, Lee Mario
8mm Video work: Yang Young-hee
coordination: Tsuchida Maki Kongdungsusu
music: Ma Do-won
still: Lee An-sook
Japanese to Korean translation: Lee Gang-goeng
Korean to English translation: Lim Sook-hee, Lee Han-na
edition: Hong Young-gi
computer graphics: Kim Na-young
sound mixing: Min Kyong-ho
narration: Bang Eun-jin
sound recording: SIS
promotion: Lee Hyun-jeong, Kim Do-kyoon
poster design: Oui Yoo-hee
Independent Film Association
Korean Education Development Council
Amagasaki High School
Amagasaki Korean-Japanese Parents Association
Alternative TV
Choson Patronage Association
Purn Production
Seoul Visual Collective
(nicht vollständig transkribiert)
Beschriftung auf Kassette und Hülle:
Reclaiming Our Names
Time: 67 min
Directed by Hong Hyung-Sook
Produced by Seoul Visual Collective
Subtitle: English (NTSC)
Documentary Production
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.