1434.03.08. Otto Graf von Holstein und Schaumburg und die Städte Grevenalveshagen und Rinteln geloben der Stadt Lemgo Schadloshaltung wegen der von derselben übernommenen Bürgschaft dafür, dass sie in Betreff der Ansprache des Klägers Dietrich von Ecklo wegen Henneke Swaken leisten werden, wozu sie von Ehre und Rechts wegen pflichtig sein. Der Rat der ged. beiden Städte verpflichtet sich, eventuell auf der von Lemgo Anfordern in deren Stadt einzureiten.

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