Wolfgang Hordegen von Ellwangen, wegen nicht genannter Vergehen zu Heidenheim gef., wird nach Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen, setzt für getreues Befolgen dieser Verschreibung 100 fl ein, stellt für diese Summe 3 Bürgen und schwört U.- Bü.: Veitt Kannttengießer, Heinrich Mötzger und Thoma Hordegen, B. zu Ellwangen.