Mainz, 1575.01.18. (Richter Johann von Karben). Heirats- und Einkindschaftsvertrag zwischen dem Bäcker Johannes Cuntz von Mieln und Margaretha, Ww. des Bäckers Peter Hiefandt: Sie bringt zwei unerzogene Kinder (Jakob und Hans Peter) aus voriger Ehe mit; diese erhalten den Vaterteil - 80 fl. - im voraus; im übrigen wird Einkindschaft mit den aus der neuen Ehe zu erwartenden Kindern ausgemacht. Der Bräutigam nimmt die Kinder an Kindesstatt an. Johann bringt 300 fl. in die Ehe; beider Vermögen wird zusammengeworfen; doch soll nach Mainzer Recht die Ahnfrau der Kinder erster Ehe, die noch zu Kochen an der Mosel lebt, berücksichtigt werden. Z.: Die beiderseits erbetenen Freunde und Schiedsleute: Hans Goßlin, des Rats, Hans Lenz, Bader, und Silvester Braun, Bäcker; Johann Melchior Rhiem. Zustimmung des Kämmerers, Anton von Wildberg, Domscholasters.

Vollständigen Titel anzeigen