Friedrich von Schönburg, Herr zu Hoyerswerda, Nikolaus (Nickil) von Pannewitz, Martin von Maxen zu Görlitz, Albrecht von Schreibersdorf zu Neschwitz, Friedrich von Metzradt zu Milkel, Christoph von Metzradt zu Bautzen, Baltasar von Gersdorf zu Arnsdorf [n. Reichenbach/Oberlausitz], Hans von Bischofswerda zu Ebersbach [nw. Görlitz] und Nikolaus (Nickil) von Penzig zu Penzig [heute Piensk, Polen] sowie die Bürgermeister der Sechsstädte Bautzen, Zittau, Lauban [heute Luban, Polen], Löbau und Kamenz sichern Bischof Dietrich von Meißen als ihrem Richter im Appellationprozess zum von Johann Duster, Propst zu Breslau [heute Wroclaw, Polen] ausgegangenen Prozess unter näherer erläuterten Bedingungen eine Schadloshaltung zu.

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Sächsisches Staatsarchiv
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