Reversal des Godert van Heek, in dem er Schadloshaltung bezeugt, dass Heinrich XXVII. von Schwarzburg, Bischof von Münster und Administrator der Kirche zu Bremen, mit Einverständnis des Domkapitels Münster ihm, seinen Erben oder dem Inhaber dieses Briefs den Hof zu Plettincktorpe mit allem alten und neuen Zubehör sowie besonders mit den zwei Erben Kybbenbroick und Karnebroick, die zum Hof Plettincktrope gehören, für 1.000 Rheinische Goldgulden verpfändet habe. Es folgt das Transsumpt der Verpfändungsurkunde von 1471 (up sunte Jacobi avende). Ferner bekundet Godert van Heeck, dass er den oben genannten Hof sowie den Beddinckhof, gelegen bei Nienborg, und den Zehnten zu Wentfelde und Barle mit allem Zubehör mit anderer Pfandschaft wiedereinzulösen verspricht. Siegelankündigung des Ausstellers. M° CCCC° Lxx primo des mandages na sunte Jacobi daghe

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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