Bischof M[einhard] von Halberstadt belehnt die Markgrafen Jo[hann]I. und O[tto] III. von Brandenburg mit den Gütern, die sie von der Halberstädtischen Kirche besitzen, namentlich mit dem Schloss Alvensleben. millesimo ducentesimo XLV secunda feria in rogationibus;. in placito apud Tchisteden. Siegel am Pressel beschädigt

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