Herzog Friedrich von Württemberg verkauft an Konrad Daur, Bürger zu Heidenheim um 1500 Gulden Hauptgut eine jährliche Gült von 75 Gulden, die an Bartholomäus [Aug. 24] in Stuttgart beim Kirchenrat auszubezahlen ist. Die Hauptsumme rührt von den Rechten Daurs auf Honhardt her, die der Herzog zurückgekauft hatte. Als Pfand dienen die Einkünfte aus Honhardt, die Daur bei Zahlungsverzug angreifen kann. Der A. behält sich das Recht vor, die 75 Gulden durch eine einmalige Zahlung von 1500 fl abzulösen, muß dies jedoch ein Vierteljahr vorher anmelden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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