Propst Hermann II. und der Konvent erhalten den ihnen von Eberhard Rüchelin von Arbon übertragenen Hof in Kemmerlang von dessen Lehensherrn Werner Gnifting von Raderach gegen 5 Mark Silber, die er ihnen schuldete, als freies Eigentum.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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