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Johann Wilhelm Ingolt zu Geisingen [Lkr. Tuttlingen] und Ringingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis], Fürstenbergischer Rat und Oberamtmann, verleiht Georg Sommer von Ringingen eine Selde in Ringingen zu Erbrecht. Dazu gehören Haus, Hofstatt und Gärten. Der Beliehene hat die Selde in gutem Kulturzustand zu halten und muss davon jährlich 21 Kreuzer, 120 Eier, 6 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm oder in einen beliebigen Ort in bis zu 3 Stunden Entfernung liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an der Selde mit Zustimmung der Herrschaft an geeignete Personen veräußern, doch steht dieser dabei ein Vorkaufsrecht zu. Bei einem Besitzerwechsel stehen dieser außerdem je 5 Schilling als Ab- und Auffahrtgeld zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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