Die Brüder Konrad, Heinrich und Walther und deren Schwester Margaretha, die Kinder des verstorbenen Konrad Herting ? von Althausen (Althusen) beurkunden, daß sie mit der Meisterin und den übrigen Klausnerinen (closenvrawen) [der Klause] in Neunkirchen (Nuwenkirchen) hinsichtlich der Ansprüche aus dem Lehen, das die A. von den Klausnerinnen zu Lehen haben, eine Übereinkunft getroffen haben und daß sie 26 Schilling Heller bezahlen und zwei Karren Mist liefern müssen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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