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Der nicht benannte Graf und die Schöffen des kurfürstlich hohen Gerichts zu Köln geben dem nicht benannten Schultheiß und den Schöffen zu Kempen Nachricht davon, dass der hohe Gerichtshof die von dem Gericht zu Kempen an das Gericht zu Neuss überwiesene Sache Gertrud von Köln gegen Abt und Kloster zu Kamp auf Anflehen der Appelantin, vertreten durch Conrad Hecht, gegen den Appellanten, vertreten durch Meister Bernhard Bispinck, Syndikusanwalt des Klosters am 15. Dezember 1543 in dritter Instanz verhandelt und einfach das Urteil zweiter Instanz bestätigt, die Appelantin abgewiesen und in die Kosten des Verfahrens verurteilt habe. Datum: In dem iaire dusent vunffhundert vier und viertzich uf den viertzienden dach des monatz Ianuarii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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