Vor den Schöffen zu Creuzberg trifft das Kapitel zu Düsseldorf einen Vergleich mit dem Kaplan Bernd zu Calcheym (Kalkum), wonach letzterer sich zur Interteilung vorgedachter Rente aus dem Hof Zeppenheim verpflichtet. Siegel ab

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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