Hans Ulrich von Schellenberg zu Kißlegg beurkundet, dass sich Anna Baumann von "Holderreiti", eheliche Tochter des bereits verstorbenen Markus (Marx) Baumann und der Elsa Hurter, um einen nicht spezifizierten Geldbetrag von seiner Leibherrschaft losgekauft hat. Der Aussteller entbindet genannte Anna von ihrem Eid, spricht dieselbe von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den aus ihr erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verspricht, die Freigelassene, ihre Nachkommen und Erben künftig von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, weder gerichtlich noch außergerichtlich, verzichtet ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr und erlaubt ihr freien Zug und die Niederlassung in den Städten des heiligen Reiches oder der Fürsten und Herren oder auf dem Land, wie und wo es ihr am nützlichsten ist. Falls die Freigelassene Liegenschaften in der Herrschaft Kißlegg-Waltershofen haben oder solche künftig ihr oder ihren Erben von Eigenleuten oder Hintersassen des Ausstellers durch Erbschaft oder auf anderem Weg anfallen sollten, dann dürfen sie diese nicht behalten oder an Fremde verkaufen, sondern müssen sich die Güter durch die von Schellenberg oder deren Eigenleute zu einem ziemlichen, landläufigen Preis auslösen lassen. Im Falle künftiger Rechtsstreitigkeiten mit dem Aussteller oder seinen Erben bzw. mit deren Hintersassen und Eigenleuten muss Anna deren ordentlichen Gerichtsstand respektieren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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