Kläger: Carl Christian Weerkamp und Johann Carstens als Vormünder der Anna Christina Antoinetta Carstens, Tochter des Hinrich Carstens und seiner Frau Sara, geb. Boetefeu(e)r (Kläger).- Beklagter: Lt. Johann Henrich Winckler und Lt. Joachim Rentzel, Ratsherr, als Testamentsvollstrecker des Ratsherrn und Kaufmanns Johann Joachim Boetefeur (Beklagter) sowie als Nebenbeklagter Joachim Boetefeur, für sich und seine Schwester Johanna Boetefeur, Johann Friedrich Poppe, namens seiner Frau Antoinette, geb. Boetefeur, Lt. Peter Henrich Widow als Kurator der Elisabeth und Katharina Boetefeur, Cornelius Jakob Berenberg, Kaufmann, namens seiner Frau Anna Margaretha, geb. Boetefeur, verwitwete Coldorf, und Paul Geertz, Kaufmann, namens seiner Frau Maria Caecilia, geb. Boetefeur.- Streitgegenstand: Appellationis; Anfechtung eines Voraus (praecipuum) in dem Testament des Johann Joachim Boetefeur wegen entgegenstehender Bestimmungen eines Ehezärters und des Corpus iuris civilis in einem Streit zwischen den Kindern und Nachkommen aus der ersten und zweiten Ehe des Erblassers

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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