Versammlung der einigungsverwandten Stände zu Frankfurt am 6. Dezember 1545, deren Verhandlungen und die daselbst gemachten Abschiede
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 189 II Bü 62
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 189 II Heilbronn, Reichsstadt: Religionswesen
Heilbronn, Reichsstadt: Religionswesen >> 1. Reformation
1546
Enthält: Wegen der Streitigkeiten, welche der Kurfürst von Köln mit dem Stift daselbst und der Stadt wegen der vorgenommenen Reformation hatte, und weswegen er die Einigungsstände um Hilfe angerufen hatte, wurde der nach dem Wormser Abschied auf den 23. Dezember gesetzte Versammlungstag zu Frankfurt schon am 6. Dezember gehalten. Von Heilbronn war D. Ehinger dahin geschickt. In einem Privatabschied vom 3. Februar zwischen dem Landgrafen von Hessen und dem Pfalzgrafen am Rhein [Friedrich II] wird neben Behauptung eines beständigen Friedens und unparteiischen Rechts sich des Kurfürsten von Köln anzunehmen beschlossen, und am 7. Februar von allen konfessionsverwandten Ständen in einem anderen Abschied bestimmt, dass der von dem Kurfürsten zu Köln gegen die widerrechtlichen Prozesse interponierten Appellation adhäriert, und diese ganze Sache als eine gemeine Sache der Stände angenommen, Deputationen an den Kaiser und an die Stände zu Köln geschickt und sich auf den 1. April wegen einer Kontribution verglichen werden solle. In eben diesem Abschied wird wegen der beschlossenen Ablehnung des päpstlichen Konzils dem Kurfürst von Sachsen aufgetragen, dieselbe von Melanchthon ins Lateinische, und der Stadt Straßburg, sie von Johann Schledanus ins Französische übersetzen zu lassen, bei dem bevorstehenden Kolloquium von der Konfession nicht zu weichen, auf dem nächsten Reichstag auf die Artikel des Friedens und unparteiischen Rechts vorzüglich zu sehen, und in den Gebieten der protestantischen Stände Kirchenvisitationen anzustellen beschlossen. Wegen vieler Beschwerden der Stände und anderer Privatsachen wird zugleich ein besonderer Abschied gemacht und eine Notel wegen einer neuen Vereinigung aufgesetzt. In Ansehung der Kontribution will Heilbronn sich zu dem gemeinen Pfennig nicht verstehen, jedoch aber einen gleichmäßigen Anschlag sich gefallen lassen. Der Heilbronner Gesandte gibt verschiedene Nachrichten von Kriegszurüstungen.
1 Bü
Archivale
Ehinger, D.
Schledanus, Johann
Frankfurt am Main F
Heilbronn HN
Straßburg [F]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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27.11.2025, 15:32 MEZ
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