Kontrolle der Fonds Kap. 31 Tit. 75 und Kap. 108 Tit. 157 (Beihilfen zu Fürsorgekosten für eindeutschungsfähige Polen, Kindererholungs- und Heilfürsorge, für Volksdeutsche aus dem Ausland, Kinderspeisungen, Krankenhauseinrichtungen): Bd. 2

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