Mainz, 1570.09.13. (Schultheiß Peter Weissel): Peter Kreich, Notar des kaiserlichen Kammergerichts, und seine Frau Christine, und Seifried Muller, Bruder der Frau, einerseits - und Eva, Ww. Matheis Eichhorns, Wirts zum Bock, andererseits - vergleichen sich wegen des Rockenteils, das Eva aus dem Schwerteil ihres Mannes zu erhalten hat: Christine und Seifried, als angenommene und rechte Kinder Matheis Eichhorns, zahlen der Ww. zur Ablösung ihres Anspruchs 325 fl. (je 24 Albus) binnen Jahresfrist aus, ferner alsbald ein Bett mit Zubehör und alls zum Leib Gehörige. Wenn der Geldbetrag nicht ausbezahlt werden kann, ist er zu verzinsen; dafür werden 3 3/4 M. Weingarten vor der Gaupforten, bei den Guten Leuten, und die Herberge zum Bock verpfändet. Z.: 1) Für die Schwertteilserben: Peter Loer, Prokurator des Mainzerischen Hofgerichts, Hans Eichhorn und Johannes Wintz, Pastor zu Partenheim, 2) für die Ww.: Ihr Vater Jörg Becker, Wirt zum Stiefel (Stiffel) und Leonhard Goetzel, Wirt zur Krone (Cron).

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