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Bürgermeister und Rat der Stadt Werlle bekennen, dass vor ihnen Styne Hunnebolen und ihr Sohn Thonis erklärt hätten, dass Styne und ihre Schwester Anna Blome vor Jahren vom Rate wegen des elterlichen Häuschens geschieden seien und der Anna Blome das Häuschen zugeteilt sei gegen die Verpflichtung, 9 Mark an die Papen und 3 Mark an Styne zu zahlen, welch letztere Zahlung nunmehr erfolgt sei, worüber sie der Anna Blome und ihrer Tochter Agate quittieren.

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