Herzog Wilhelm von Jülich und Berg verspricht der Räten, Ritterschaft und Städten des Herzogtums Jülich, daß von einer erhobenen Bede die Summe von 1.400 Gulden zur Einlöse verpfändeter Ämter im Herzogtum Jülich verwendet, und sie zu diesem Zweck an Deputierte auszahlen werden soll.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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