Graf Dietrich VIII von Cleve, dessen Gemahlin Margaretha und Johann von Cleve, Herr zu Linn, verschreiben dem Burchard von Vondern eine mit 100 Mark ablösbare und später auf den Zoll zu Huissen übertragbare Erbrente von 10 Mark aus dem Hof zu Mateborn und aus dem Zehnten im Haag, wofür dieser ihnen den Karren- und den Marktzoll zu Cleve zurückerstattet. Gegeven als men scrivet in jair ons heren Dusent drehondert end tvintigh jair sent bartholomeys daghe. Orig. mit den S. S. der Aussteller, das der Gräfin halb zerstört. Dazu zwei Transfixbriefe betr. den Verkauf der Rente an das Capitel zu Cleve.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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