Herzog Friedrich I. von Württemberg verschreibt gegen den Kammersekretär Jacob Rathgeb über 72 fl. 30 xr. jährliche Gült aus den Einkünften der Pflege zu Hohenhardt, zahlbar durch den Kirchenkasten zu Stuttgart, für ein Kapital von 1450 fl.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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