Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um den Charakter der Güter Siegersgut, Peusengut (am Elsenbroch) und Bedtmarsgut als Rheydter Lehens- oder allodiale Erbgüter zwischen von Bylandt und den Appellaten als Inhabern der Güter. Die RKG- Appellation richtet sich gegen die Annahme der Appellation der RKG-Appellaten durch die 2. Instanz. Der Appellant bestreitet die Zuständigkeit jül. Gerichte als Appellationsinstanz von Gerichten der Herrschaft Rheydt. Wären sie aber zuständig, müßte die Appellation an den jül. Lehenshof gehen, in keinem Fall aber an das Hofgericht.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner