Kurfürst Philipp von der Pfalz verabredet in Streitigkeiten zwischen Friedrich von Fleckenstein zu Madenburg (Mademburg), Freiherr zu Dagstuhl, einer- und Schultheißen, Heimbürgern, Gericht und Gemeinde der Dörfer im Uffried (Uffryet) andererseits wegen Atzung, die der Fleckensteiner zu haben meint, Folgendes: Die Dorfleute sind den Fleckensteinern unter näher genannten Bedingungen Atzung in Höhe von 37 Gulden 5 Schilling und 2 Pfennig schuldig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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