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In Nr. 1806 und Nr. 1807 [1624 Juli 5] inserierte Urkunde: Papst
Leo X. genehmigt die Inkorporation des Klosters St. Simon und Judas in
Hersfeld i...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1511-1520
1513 Mai 6
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud sanctum Petrum anno incarnationis Dominice millesimo quingentesimo tertiodecimo pridie Nonas Maii pontificatus nostri anno primo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: In Nr. 1806 und Nr. 1807 [1624 Juli 5] inserierte Urkunde: Papst Leo X. genehmigt die Inkorporation des Klosters St. Simon und Judas in Hersfeld in das Kloster Fulda. Volpert [Riedesel zu Bellersheim], Abt von Hersfeld, hat durch seinen Prokurator Johann Büren, Kleriker der Diözese Würzburg, in die Händ des Papstes sein Amt resigniert; dadurch war das Kloster Hersfeld in Rom vakant geworden; der gewählte Kaiser Maximilian [I.] empfahl daraufhin den bereits zum Koadjutor mit dem Recht zur Nachfolge im Amt bestimmten Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda, als Abt von Hersfeld. Das Kloster Hersfeld war in den letzten Jahren wegen der Machtlosigkeit der Äbte von verschiedenen Missgeschicken und Schulden betroffen, die Gebäude befinden sich in schlechtem Zustand. Da keine Aussicht auf Besserung aus eigener Kraft bestand, hat der Papst entschieden, das Kloster Hersfeld dem Kloster Fulda auf Dauer zu inkorporieren, damit es unter dem Schutz Abt Hartmanns eine vorteilhafte Entwicklung nimmt. Auf Bitten Kaiser Maximilians hat der Papst die Einkünfte und alle Rechte des Klostes Hersfeld dem Kloster Fulda inkorporiert; eine besondere Erlaubnis des Diözesanbischofs ist dafür nicht nötig. Die Einkünfte des Kloster Hersfeld übersteigen im Jahr 60 Kammer-Golddukaten nicht. Das Kirchenrecht steht dem nicht entgegen. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Ad ea per que ecclesiarum. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.