Die Schöffen der Stadt Xanten bekunden, dass vor ihnen die Xantener Bürger Gerard gen. Duysynck und seine Ehefrau Lysa bekannt haben, dass sie für eine ihnen bezahlte und genügende Geldsumme den Xantener Bürgern Nikolaus (Nycheldo) von Emmerich (de Embrica) und seiner Ehefrau Nesa einen Erbjahrzins von 6 Schilling Xantener Pfennige verkauft haben, den sie aus ihrem Haus und Erbe in der Stadt Xanten in der Marstraße zwischen den Häusern des Arnold gen. Buman und des anders gen. Saries zu den in Xanten üblichen Terminen und Bedingungen bezahlen sollen. Die Verkäufer dürfen aus diesem Haus fortan keinen weiteren Zins verkaufen und es nicht weiter belasten. - Ankündigung des Schöffentumssiegels. Datum 1368 in vigilia beati Petri apostoli ad cathedram.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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